Jetzt Audi ServiceKomfort für Ihren jungen Gebrauchtwagen sichern!

Audi ServiceKomfort1 für junge Gebrauchtwagen2 ergänzt die Audi Anschlussgarantie3 um Inspektionsarbeiten und Verschleißreparaturen.

Viele der jungen, top gepflegten Gebrauchtwagen sind bereits mit einer Audi Anschlussgarantie3 ausgestattet, die die 24-monatige Herstellergarantie um weitere 3 Jahre und bis zu einer Gesamtfahrleistung von 100.000 km verlängert. Bei Abschluss des Kaufvertrags bzw. der Leasingbestellung haben Sie nun die Möglichkeit, diese Audi Anschlussgarantie3 mit dem Dienstleistungspaket Inspektion und Verschleiß4 zu kombinieren und somit von attraktiven Service-Dienstleistungen zum monatlichen Festpreis zu profitieren.

Mit Audi ServiceKomfort1 für junge Gebrauchtwagen e-tron gibt es den Wartungsvertrag auch in einer speziell auf Hybrid- und Elektroautos zugeschnittenen Variante.

Die ideale Ergänzung

Audi ServiceKomfort1 für junge Gebrauchtwagen2 ergänzt die Audi Anschlussgarantie3 um Inspektionsarbeiten und Verschleißreparaturen. Damit ist auch der Werkstattservice fester Bestandteil während Ihrer Vertragslaufzeit. Darin enthalten sind alle Inspektionsarbeiten nach Herstellervorgaben und wesentliche Verschleißreparaturen. Die im Dienstleistungspaket Inspektion und Verschleiß4 enthaltene Ersatzmobilität5 sorgt dafür, dass Sie dauerhaft mobil bleiben.

Audi Anschlussgarantie

Bereits in Ihrem jungen Gebrauchtwagen enthalten

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Audi ServiceKomfort für junge Gebrauchtwagen

Inklusive S-/RS-Modelle

=

Inspektion & Verschleiß

Bis zu 4 Jahren Vertragsdauer und 150.000 km Gesamtfahrleistung ab Vertragsbeginn

Inspektion und Verschleiß

Das Dienstleistungspaket Inspektion und Verschleiß4 zu attraktiven monatlichen Raten, individuell angepasst an Modell und Fahrleistung, bietet Ihnen einen bedarfsgerechten Serviceumfang für 36 Monate Vertragsdauer und 90.000 km Gesamtfahrleistung ab Vertragsbeginn. Und das unabhängig davon, ob Sie Ihren jungen Gebrauchtwagen2 über die Audi Bank finanzieren, die Audi Leasing leasen oder bar bezahlen6.

Auf einen Blick

Inspektion und Verschleiß4

» alle erforderlichen Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben
» wesentliche Verschleißreparaturen, die bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs erforderlich werden
» Ersatzmobilitätsanspruch im Rahmen der Dienstleistung
» Gesamtfahrleistung max. 90.000 km ab Vertragsbeginn
» Laufzeit: 3 Jahre
» Abschluss bei Fahrzeugkauf bzw. Leasingbestellung
» Leistungsumfang 100 % Herstellergarantie

Leistungsumfang

» Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben
» Motorölwechsel inkl. Filter, Ölwechsel Automatikgetriebe inkl. Filter
» Bremsflüssigkeitswechsel
» Filterwechsel
» Wischerblätter
» Glühlampen
» Zündkerzen/Glühkerzen
» Kupplung
» Bremsbeläge, vorn und hinten
» Bremsscheiben, vorn und hinten
» Keramikbremsscheiben vom Leistungsumfang nicht erfasst

1 Dieses Angebot ergänzt die in den Fahrzeugen enthaltene Audi Anschlussgarantie der AUDI AG, Ingolstadt, um die Dienstleistung Inspektion und Verschleiß der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Braunschweig. Nur für Audi Werksdienstwagen und Audi Mietfahrzeuge mit einer Audi Anschlussgarantie bis zu einem Fahrzeugalter von 24 Monaten und 30.000 km Gesamtfahrleistung (Stichtag: Datum der Ummeldung auf den neuen Gebrauchtwagenkunden). Für private und gewerbliche Einzelabnehmer sowie ausgewählte Sonderabnehmer.

2 Junge Gebrauchtwagen sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 18 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. die EURO-Leasing GmbH vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter https://www.audi.de/jungegebrauchtwagen.

3 Audi Anschlussgarantie bereits enthalten in Audi Werksdienstwagen und Audi Mietfahrzeugen gemäß Bedingungen der AUDI AG, Ingolstadt.

4 Audi ServiceKomfort beinhaltet die Dienstleistung Inspektion und Verschleiß der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Für private und gewerbliche Einzelabnehmer. Leistungen der Audi Leasing gebunden an die Vertragslaufzeit.

5 Diese Leistung umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (z.B. Mietwagen). Der Audi Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur im Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung Inspektion & Verschleiß abgedeckt werden. Sie wird in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung für bis zu drei Tage je Vertragsjahr gewährt.

6 Audi Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig. Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Braunschweig. Abschluss des Finanzierungs- oder Leasingvertrags nur für 36 Monate möglich. Bei Finanzierung oder Barzahlung ist der Abschluss eines Servicemanagementvertrags mit der Audi Leasing erforderlich.

7 Ein unverbindliches Leasingangebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Das Angebot richtet sich an Einzelabnehmer. Gültig vom 01.01. - 31.12.2023.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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