Audi Wartung Plus

Sorgenfrei unterwegs - mit Audi Premium Werkstattservice zum Festpreis1

Sie haben sich für einen neuen Audi mit Verbrennungsmotor oder Plug-in-Antrieb entschieden? Dann sollte eins nicht fehlen: Audi Wartung Plus. Diese Dienstleistung übernimmt die Kosten für umfangreiche Wartungs- und Inspektionsarbeiten nach Vorgabe der AUDI AG sowie für wesentliche Verschleißreparaturen, z. B. Ersatz der Bremsscheiben und Bremsbeläge, Wischerblätter und Glühlampen.

Außerdem ist eine Ersatzmobilität2 enthalten. Damit sind Sie vor finanziellen Überraschungen geschützt, denn zum einen ist der monatliche Beitrag über die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit konstant, zum anderen reißen keine größeren Einmalbeträge ein Loch ins Budget.

Die Vorteile im Überblick

» Gültig für alle neuen Audi mit Verbrennungsmotor oder Plug-in-Antrieb
» Konstante Monatsbeiträge über die gesamte Laufzeit (bis 48 Monate)
» Kalkulierbare Kosten
» Weniger unerwartete Belastungen des Haushaltsbudgets
» Dichtes Servicenetz
» Schneller Service inklusive Ersatzmobilität2
» Fachgerechte und effiziente Reparaturen in von der AUDI AG anerkannten Servicebetrieben

Audi Wartung Plus auf einen Blick

Bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs (inkl. Lohn- und Materialkosten):

» In Verbindung mit Finanzierung, Leasing sowie Barkauf
» Umfangreiche Wartungs- und Inspektionsarbeiten gemäß Vorgabe der AUDI AG sowie wesentliche Verschleißreparaturen während der Vertragslaufzeit
» Bei Laufzeiten von 12 bis 36 Monaten max. 50.000 km/Jahr
» Bei Laufzeiten von 42 bis 48 Monaten max. 30.000 km/Jahr

Die Leistungen im Detail

Wartungs- und Inspektionsarbeiten

Gemäß Vorgabe der AUDI AG (inkl. Lohn- und Materialkosten), z. B.:
» Motorölwechsel inkl. Ölfilter
» Ölwechsel Automatikgetriebe inkl. Filter
» Ersatz Luftfilter
» Ersatz Pollenfilter
» Ersatz Kraftstofffilter
» Ersatz Zündkerzen
» Bremsflüssigkeitswechsel

Leistungen infolge von Verschleiß

Bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs (inkl. Lohn- und Materialkosten):
» Ersatz Bremsscheiben (ohne Keramikbremsscheiben)
» Ersatz Bremsbeläge
» Ersatz Keilriemen, Flachriemen
» Ersatz Kupplungsscheibe (ggf. mit Druckplatte und Ausrücklager)
» Ersatz Wischerblätter
» Ersatz Glühlampen (ohne Xenon und LED)
» Ersatz Glühkerzen
» Kältemittel der Klimaanlage auffüllen (Verlust durch Diffusion)
» Zahnriemenwechsel

Weitere Leistungen
» Ersatzmobilität2, z. B. Ersatzwagen, Hol- und Bringservice, öffentliche Verkehrsmittel

1 Ein Angebot der Audi Leasing. Die Leistungen sind gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der Audi Leasing. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Nicht für Modelle mit rein elektrischem Antrieb (e-tron) erhältlich. Beim teilnehmenden Audi Partner.

2 Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (z. B. Mietwagen). Der Audi Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden. Sie wird in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung für bis zu 3 Tage je Vertragsjahr gewährt.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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