E-Förderung
Elektrisch fahren ist günstiger, als Sie vielleicht denken
Ein elektrischer Audi könnte für Sie jetzt besonders interessant sein: Privatpersonen können beim Kauf oder Leasing eines förderfähigen Neuwagens einen staatlichen Zuschuss von bis zu 6.000 € erhalten. Entscheidend sind der Antrieb, das zu versteuernde Haushaltseinkommen und die Zahl der Kinder unter 18 Jahren.
Wie hoch ist die Förderung?
| Antriebstechnologie | Basisförderung | Max. Zuschuss |
| Batterieelektrisch (BEV) | 3.000 € | 6.000 € |
| Plug-In-Hybrid (PHEV oder REEV) | 1.500 € | 4.500 € |
Wer kann den Zuschuss erhalten?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein förderfähiges Neufahrzeug kaufen oder leasen und es ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zulassen. Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender gelten zusätzliche Anforderungen an CO₂-Ausstoß oder elektrische Reichweite. Ob Ihr Wunschmodell förderfähig ist, sollte daher individuell geprüft werden.
So stellen Sie den Antrag
Nach Kauf oder Leasing und Zulassung stellen Sie den Antrag digital beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das ist seit dem 19. Mai 2026 auch rückwirkend für entsprechend zugelassene Fahrzeuge möglich. Informationen zu Voraussetzungen und Antrag finden Sie beim Bundesumweltministerium.
Kontakt & Ansprechpartner
Sie möchten wissen, welcher elektrische Audi zu Ihnen passt? Das Team des Audi Zentrums Fürstenwalde berät Sie gern zu Fahrzeugen und Angeboten. Die Prüfung und Bewilligung des Förderantrags erfolgt durch das BAFA.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.