Investition in Sauberkeit und Werterhalt

Weil Ihr Audi das Beste verdient: Unsere neue Waschanlage
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir in unsere Infrastruktur investiert haben, um Ihnen noch besseren Service bieten zu können. Kürzlich haben wir unsere in die Jahre gekommene Waschanlage gegen eine moderne Anlage der Firma WashTec im Wert von ca. 68.000 Euro erneuern lassen. Diese neue Anlage ermöglicht es uns, Ihre Fahrzeuge noch gründlicher, schonender und effizienter zu reinigen.
Damit können wir Ihnen eine noch höhere Qualität und schnellere Abwicklung bei der Fahrzeugpflege garantieren. Vielen Dank für Ihr Vertrauen – wir freuen uns darauf, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen und Ihnen mit unserer neuen Waschanlage einen noch besseren Service zu bieten!
Unsere Fahrzeugpflege-Angebote
Wählen Sie aus unseren komfortablen Fahrzeugpflege-Angeboten das passende für Ihren Audi aus.
Hinweis: Alle Preise richten sich nach dem Verschmutzungsgrad der jeweiligen Fahrzeugklasse und sind ausschließlich von dem Aufbereitungspersonal zu bestimmen nach Besichtigung des Fahrzeuges!
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.