Sonderabschreibungen für BEV-Modelle

Die Bundesregierung setzt mit dem Investitionsbooster ein starkes Zeichen für nachhaltige Mobilität und unterstützt gezielt Unternehmen bei der Umstellung auf batterieelektrische Fahrzeuge (BEV). Dank attraktiver Sonderabschreibungen wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für Firmen jetzt noch lohnender: Sie profitieren nicht nur von modernster, umweltfreundlicher Technologie, sondern können auch erhebliche steuerliche Vorteile realisieren.
Nutzen Sie die Chance, Ihre Flotte zukunftssicher aufzustellen, Betriebskosten zu senken und gleichzeitig von staatlichen Förderungen zu profitieren. Starten Sie jetzt in eine nachhaltige und wirtschaftlich attraktive Mobilität – mit dem Investitionsbooster der Bundesregierung und unseren vollelektrischen Fahrzeugen von Audi.
Dienstwagenbesteuerung
für BEV-Modelle:
0,25% BLP
Anpassung des max.
Bruttolistenpreises:
100.000 €
Erhöhung der Abschreibung
im ersten Jahr:
75%
Vorteile für BEV-Fahrzeuge
» Hohe Liquiditätsentlastung im Anschaffungsjahr:
75% der Anschaffungskosten können sofort abgeschrieben werden. Reduziert die Steuerlast im Jahr der Investition erheblich.
» Förderung nachhaltiger Mobilität:
Unterstützt Unternehmen beim Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge. Verbessert die CO2-Bilanz und das ESG-Rating.
» Planungssicherheit:
Klare Abschreibungsstruktur über sechs Jahre. Gut kalkulierbar für Investitions- und Finanzierungsvorhaben.
» Kombinierbar mit anderen Förderungen:
Z. B. Umweltbonus, THG-Quote und Ladeinfrastrukturförderung (je nach Bundesland).
» Erweiterte Dienstwagenregelung:
0,25%-Versteuerung bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 €,
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.